5.9.2006 | Naturschutzrecht stärker entbürokratisieren – Waldeigentümer einbeziehen
„Der Abbau von Bürokratie und Detailregelungen im neuen Hessischen Naturschutzgesetz geht noch
nicht weit genug“, so bewertet der Präsident des Hessische Waldbesitzerverbandes, Michael Freiherr
von der Tann, den Entwurf des neuen Hessischen Naturschutzgesetzes, der morgen im Landtag mit
Verbänden und Experten diskutiert wird. „ Vor 9 Jahren haben wir noch darüber diskutiert, ob der
Vorrang des Naturschutzes auf 10 Prozent der Landesfläche zuviel sei. Heute weist der Hessische
Umweltminister 21 Prozent der Landesfläche als Europäisches Schutzgebiet aus,“ so von der Tann.
Angesichts dieser Dimensionen der europäischen Schutzgebiete müsse sich der Naturschutz auf allen
übrigen Flächen auf Pflichtaufgaben beschränken.
Außerhalb der Natura 2000 Gebiete könne es nur noch um den strengen Schutz stark gefährdeter
Arten gehen. Alles weitere, wie der Schutz von Streuobstwiesen und des Landschaftsbildes müsse in
der Region entschieden und möglichst freiwillig geleistet werden. „Der Staat hebt sich einen Bruch,
wenn er glaubt, den Grundstückseigentümern jede Kleinigkeit im Umgang mit der Natur vorschreiben zu
müssen. Diese Naturschutznovelle wird nur der erste Schritt auf einem Weg zur Vereinfachung des
Naturschutzrechts sein, der von Bund und Ländern konsequent fortgesetzt werden muss“, so der
Waldbesitzerpräsident.
Landesweite Verordnung zur Schutzgebietsausweisung abgelehnt
Harsche Kritik übt der Waldbesitzerverband an der geplanten Ausweisung sämtlicher FFH- und
Vogelschutzgebiete durch eine landesweite Verordnung. „Minister Dietzel hat mit mir vertraglich
vereinbart, dass diese Gebiete möglichst durch Verträge statt durch Verordnungen geschützt werden,“
bemängelt von der Tann. Durch eine landesweite Verordnung würden unmittelbar alle Maßnahmen
verboten, die den Zustand der ausgewiesenen Gebiete beeinträchtigen können. Was der Waldeigentümer
im Detail darf und was nicht, werde erst Jahre später klar, wenn die Maßnahmenpläne für die Gebiete
auf dem Tisch liegen. Bis dahin würde jeder Förster und Waldarbeiter bei seiner täglichen Arbeit im
Wald unter dem Generalverdacht stehen, gegen Naturschutzrecht zu verstoßen.
„Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Kooperation im Naturschutz verkündet und
gleichzeitig zu so einem groben Instrument greift“, sagt von der Tann. Einen Zugriff des Staates
auf das Waldeigentum in dieser Größenordnung ist in der Geschichte Hessens ohne Beispiel.