5.9.2006 | Naturschutzrecht stärker entbürokratisieren – Waldeigentümer einbeziehen

„Der Abbau von Bürokratie und Detailregelungen im neuen Hessischen Naturschutzgesetz geht noch nicht weit genug“, so bewertet der Präsident des Hessische Waldbesitzerverbandes, Michael Freiherr von der Tann, den Entwurf des neuen Hessischen Naturschutzgesetzes, der morgen im Landtag mit Verbänden und Experten diskutiert wird. „ Vor 9 Jahren haben wir noch darüber diskutiert, ob der Vorrang des Naturschutzes auf 10 Prozent der Landesfläche zuviel sei. Heute weist der Hessische Umweltminister 21 Prozent der Landesfläche als Europäisches Schutzgebiet aus,“ so von der Tann. Angesichts dieser Dimensionen der europäischen Schutzgebiete müsse sich der Naturschutz auf allen übrigen Flächen auf Pflichtaufgaben beschränken.

Außerhalb der Natura 2000 Gebiete könne es nur noch um den strengen Schutz stark gefährdeter Arten gehen. Alles weitere, wie der Schutz von Streuobstwiesen und des Landschaftsbildes müsse in der Region entschieden und möglichst freiwillig geleistet werden. „Der Staat hebt sich einen Bruch, wenn er glaubt, den Grundstückseigentümern jede Kleinigkeit im Umgang mit der Natur vorschreiben zu müssen. Diese Naturschutznovelle wird nur der erste Schritt auf einem Weg zur Vereinfachung des Naturschutzrechts sein, der von Bund und Ländern konsequent fortgesetzt werden muss“, so der Waldbesitzerpräsident.

Landesweite Verordnung zur Schutzgebietsausweisung abgelehnt

Harsche Kritik übt der Waldbesitzerverband an der geplanten Ausweisung sämtlicher FFH- und Vogelschutzgebiete durch eine landesweite Verordnung. „Minister Dietzel hat mit mir vertraglich vereinbart, dass diese Gebiete möglichst durch Verträge statt durch Verordnungen geschützt werden,“ bemängelt von der Tann. Durch eine landesweite Verordnung würden unmittelbar alle Maßnahmen verboten, die den Zustand der ausgewiesenen Gebiete beeinträchtigen können. Was der Waldeigentümer im Detail darf und was nicht, werde erst Jahre später klar, wenn die Maßnahmenpläne für die Gebiete auf dem Tisch liegen. Bis dahin würde jeder Förster und Waldarbeiter bei seiner täglichen Arbeit im Wald unter dem Generalverdacht stehen, gegen Naturschutzrecht zu verstoßen.

„Es kann nicht sein, dass die Landesregierung Kooperation im Naturschutz verkündet und gleichzeitig zu so einem groben Instrument greift“, sagt von der Tann. Einen Zugriff des Staates auf das Waldeigentum in dieser Größenordnung ist in der Geschichte Hessens ohne Beispiel.

 

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