20.3.2006 | Rechtssicherheit für Waldbesitzer und Förster gefordert

Die Umsetzung der FFH-Richtlinie entpuppt sich immer mehr als Chaos. Waldbesitzer sehen Wald als Wirtschaftsgrundlage durch immer neue EUGH-Urteile bedroht und fordern eine Änderung der FFH-Richtlinie.

Am Tag des Waldes, dem 21. März, fordert der Hessische Waldbesitzerverband Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft. „Es kann nicht sein, dass uns erst 13 Jahre nach Inkrafttreten der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) der Europäischen Union scheibchenweise durch Urteile des Europäische Gerichtshof (EUGH) die ganze Härte dieser europäischen Naturschutzvorschriften mitgeteilt wird“, sagt der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Michael Freiherr von der Tann. „Durch dieses Urteil werden Waldbesitzer, Förster und Waldarbeiter bei ihrer normalen Tagesarbeit im Wald kriminalisiert. Dafür fehlt mir jedes Verständnis“, so der Waldbesitzerpräsident.

Der EUGH hat die Bundesrepublik Deutschland am 10. Januar erneut verurteilt, weil die FFH-Richtlinie nicht richtig im nationalen Naturschutzrecht umgesetzt worden ist. Vor allem die strengen Artenschutzbestimmungen der FFH-Richtlinie sieht der EUGH durch die sogenannte Landwirtschaftsklausel im Bundesnaturschutzgesetz verletzt. Die Landwirtschaftsklausel besagt, dass ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in der Regel im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes steht und deshalb nicht als Eingriff in den Naturhaushalt zu sehen ist. Dies gilt auch dann, wenn durch die FFH-Richtlinie streng geschützte Arten und Lebensräume unabsichtlich bei Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft beeinträchtigt werden. Der EUGH fordert, dass durch Rechtsvorschriften auch jede unbeabsichtigte Beeinträchtigung von streng geschützten Arten oder Lebensräumen unterbunden wird. Für die Forstwirtschaft hätte diese Verschärfung zur Folge, dass vor jeder ganz normalen forstwirtschaftlichen Maßnahme im Wald erst eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. „Wir können nicht zulassen, dass der Förster oder Waldarbeiter zum Gesetzesbrecher erklärt wird, nur weil er beim Bäume fällen eine Fledermaushöhle oder eine seltene Käferart in 15 Meter Baumhöhe übersehen hat“, sagt von der Tann. „Ich habe durch einen Vertrag dem Hessischen Umweltminister Dietzel mein Wort gegeben, dass wir die FFH-Richtlinie in den hessischen Wälder kooperativ und mit den Waldbesitzern umsetzen werden. Der begonnene Weg hat für Behörden und Waldeigentümer viele positive Aspekte. Wenn dieses gewachsene Vertrauen durch eine neue Auslegung der FFH-Richtlinie untergraben wird und damit der jahrzehntelange Grundkonsens zwischen Naturschutz und Land- und Forstwirtschaft zerschlagen werden, müssen wir uns gemeinsam gegen die EU wenden,“ sagt von der Tann. „Ich erwarte hier die volle Unterstützung der Hessischen Landesregierung und fordere die Bundesregierung auf, sich für eine Änderung der FFH-Richtlinie einzusetzen.“

Ansprüche des Naturschutzes müssen Augenmaß bewahren

Durch das Urteil des EUGH wird es für die Forstwirtschaft in Deutschland erheblich schwieriger, Wälder gewinnbringend zu nutzen. Eine einfache Umsetzung des EUGHUrteils durch eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes würde deshalb Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche der Land- und Forstwirtschaft in mehrstelliger Millionenhöhe auslösen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu der politisch gewollten stärkeren Nutzung des umweltfreundlichen Rohstoffs Holz als Baustoff und Energieträger.

Auch für das Selbstverständnis der Waldbesitzer ist dieses EUGH-Urteil ein schwerer Schlag. Wer seinen Wald besonders naturnah bewirtschaftet und Lebensraum für viele seltene Arten erhalten hat, wird jetzt vom Naturschutz an den Pranger gestellt, wenn er seinen Wald wie bisher nutzt und dabei versehentlich auch einmal eine Brutstätte oder einen Höhlenbaum beeinträchtigt. „Es ist typisch Deutsch“, so von der Tann. „Wer bei uns freiwillig etwas Gutes tut, muss damit rechnen, dass er es morgen als gesetzliche Pflicht auferlegt bekommt. So werden der Mut und die Eigeninitiative von Menschen zerstört und staatliche Bürokratie aufgebaut.“

 

Ihre Meinung
ist uns wichtig!


Hessischer
Waldbesitzerverband e.V.
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf/Taunus
Telefon: 06172-7047
Telefax: 06172-599253

 

E-Mail: info@hesswald.de

© 2006 Hessischer Waldbesitzerverband e.V.   |   Impressum