27.4.2007 | Rauchen und Grillen im Wald verboten
Ein Funke und der Wald steht im Flammen. Wegen anhaltender Trockenheit
und der warmen Witterung herrscht im Wald zur Zeit akute Brandgefahr. „Wir bitten alle
Erholungssuchenden in unseren Wäldern um höchste Aufmerksamkeit,“ erklärt Waldbesitzerpräsident
Michael Freiherr von der Tann zum langen Ausflugswochende vor dem ersten Mai. „Feuerwehrleute,
Katastrophenschutzkräfte und die Mitarbeiter der Forstbetriebe gehen beim Löschen eines Waldbrandes
ein hohes Verletzungsrisiko ein. Das sollte jeder Ausflügler bedenken, bevor er ein Streichholz
entzündet,“ mahnt von der Tann. Mit einfachen Verhaltensregeln könne dem begegnet werden: Rauchen
und Grillen im Wald sind jetzt tabu!
Nach Mitteilung des Hessischen Umweltministeriums ist es seit dem Ausrufen der
Waldbrandalarmstufe 1 (zweithöchste Alarmstufe) am 13. April 2007 bislang zu rund
35 Waldbränden in Hessen gekommen. Die Gesamtschadfläche sei mit etwa 9 Hektar bislang
gering. Der finanzielle Schaden je Hektar Brandfläche könne allerdings im Einzelfall mehrere
Zehntausend Euro betragen.
Das Rauchen im Wald zwischen März und Oktober ist generell verboten.
Grillen ist nur mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers und nur auf befestigten Grillplätzen
erlaubt. Die Zufahrtswege in die Wälder dürfen nicht mit Fahrzeugen blockiert und PKW's nur auf den
ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras
abgestellt werden.