02.07.2007 | Bodenschutzgesetz - Hessen sattelt kräftig drauf
Der Hessische Waldbesitzerverband lehnt den Entwurf des Hessischen Bodenschutzgesetzes in der
vorliegenden Fassung ab. Der Schutz der Waldböden als Teil des Ökosystems und als
Produktionsgrundlage liege im eigenen Interesse der Waldbesitzer, sagte Verbandsgeschäftsführer
Christian Raupach in der heutigen Anhörung des Landtags zu dem Gesetzentwurf. Um den Boden
wirkungsvoll vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, müsse das Land eng mit den
Grundstückseigentümern kooperieren. Der Hessische Umweltminister schafft stattdessen eine weitere
Behörde, die Schutzgebiete ausweisen und darin die Bewirtschaftung einschränken kann. „Das ist
Umweltpolitik von gestern“, so Raupach in der Landtagsanhörung. Die Hessische Landesregierung ist
angetreten, um Verwaltung zu entbürokratisieren und Kooperation statt Konfrontation im Umwelt- und
Naturschutz zu organisieren. Der Entwurf des Bodenschutzgesetzes macht genau das Gegenteil – mehr
Bürokratie und staatliche Gängelung. Für manche nach dem Forstrecht genehmigungsfreie Maßnahmen
soll zukünftig eine Genehmigung der Bodenschutzbehörde notwendig sein. Die Landesregierung sattelt
ohne Not auf Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes drauf. Eine Europäische
Bodenschutzrichtlinie, die als Begründung herhalten könnte, gibt es nicht.
Der Hessische Waldbesitzerverband fordert den Landtag auf, den Gesetzentwurf in
entscheidenden Passagen zu ändern.