02.07.2007 | Bodenschutzgesetz - Hessen sattelt kräftig drauf

Der Hessische Waldbesitzerverband lehnt den Entwurf des Hessischen Bodenschutzgesetzes in der vorliegenden Fassung ab. Der Schutz der Waldböden als Teil des Ökosystems und als Produktionsgrundlage liege im eigenen Interesse der Waldbesitzer, sagte Verbandsgeschäftsführer Christian Raupach in der heutigen Anhörung des Landtags zu dem Gesetzentwurf. Um den Boden wirkungsvoll vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, müsse das Land eng mit den Grundstückseigentümern kooperieren. Der Hessische Umweltminister schafft stattdessen eine weitere Behörde, die Schutzgebiete ausweisen und darin die Bewirtschaftung einschränken kann. „Das ist Umweltpolitik von gestern“, so Raupach in der Landtagsanhörung. Die Hessische Landesregierung ist angetreten, um Verwaltung zu entbürokratisieren und Kooperation statt Konfrontation im Umwelt- und Naturschutz zu organisieren. Der Entwurf des Bodenschutzgesetzes macht genau das Gegenteil – mehr Bürokratie und staatliche Gängelung. Für manche nach dem Forstrecht genehmigungsfreie Maßnahmen soll zukünftig eine Genehmigung der Bodenschutzbehörde notwendig sein. Die Landesregierung sattelt ohne Not auf Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes drauf. Eine Europäische Bodenschutzrichtlinie, die als Begründung herhalten könnte, gibt es nicht.

Der Hessische Waldbesitzerverband fordert den Landtag auf, den Gesetzentwurf in entscheidenden Passagen zu ändern.

 

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