09.08.2007 | Forstschäden-Ausgleichsgesetz aktivieren – Jetzt!
Hilfe für
Schäden nach Kyrill unzulänglich – Versprechen an die Waldbesitzer nicht
gehalten
Die
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) fordert Bund und Länder auf, das
Forstschäden-Ausgleichsgesetz (FSAG) umgehend zu aktivieren: „Wenn die Bilanz von Kyrill kein
ausreichender Grund dafür ist, dann weiß ich nicht, was noch passieren muss. Der nächste Sturm
kommt mit Sicherheit – das lesen wir täglich in der Zeitung. Wenn jetzt keine Solidarität geübt
wird, droht das gerade aufstrebende Pflänzchen Forstwirtschaft wieder zu verkümmern“, sagte der
Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Michael Prinz zu
Salm-Salm, anlässlich einer Pressekonferenz in Frankfurt/Main.
Der Orkan Kyrill hatte in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007 in ganz
Deutschland rund 33 Mio. Festmeter Holz geworfen. Dies entspricht in etwa dem halben
Jahreseinschlag in Deutschland. Damit haben die Dimensionen von Kyrill das Ausmaß der Groß-Stürme
Lothar, Vivian und Wiebke erreicht und laut Meinung der Versicherungsbranche sogar bereits
überschritten. In den Forstbetrieben herrschen immer noch katastrophale Zustände, da die
Aufarbeitung oft noch nicht abgeschlossen ist. Zudem sind die Holzpreise großflächig dramatisch
gefallen. Nur Dank günstiger Witterung ist es vielerorts noch nicht zu der zusätzlich befürchteten
Borkenkäferplage mit weiteren Schäden gekommen. Diese Fakten müssen anerkannt und Versprechen
gehalten werden. Die angekündigten steuerlichen Erleichterungen für die Forstbetriebe sind
unzulänglich. Die darin aufgestellten Voraussetzungen verpuffen in der betrieblichen Wirklichkeit.
In der aktuellen Situation muss das FASG zum Einsatz kommen, fordert die AGDW. Denn
mit diesem Instrument können Marktstörungen und finanzielle Folgen von großen Schadereignissen in
der Forstwirtschaft abgefedert werden. Besonders wichtig nach Sturmkatastrophen, die sich für die
Forstbetriebe potenzieren: Auf die zerstörten Bestände folgen hohe Aufarbeitungs- und
Wiederaufforstungskosten und in der Regel ein Preisverfall am Markt, fehlender Zuwachs und
fehlendes Einkommen in den folgenden Jahren. Wenn dann noch auf den meist geringen Erlös des Holzes
der volle Steuersatz zu entrichten ist, wirkt sich das für einen Forstbetrieb nach
jahrzehntelanger und generationenübergreifender Aufbauarbeit nicht selten existenzgefährdend aus.
Deshalb sieht das FSAG eine Reduzierung des Steuersatzes für das angefallene Holz vor. Außerdem
hat es eine Beschränkung des Holzeinschlags zur Folge, um den nach Stürmen mit Schadholz
überfluteten Holzmarkt nicht zusätzlich durch frische Ware zu belasten.
Auch vor dem Hintergrund des hohen und vielfältigen Wertes von Wald und seiner
Erhaltung für die Gesellschaft besteht ein breites Interesse daran, die betroffenen Waldbesitzer in
die Lage zu versetzen, den Wiederaufbau der zerstörten Flächen zu leisten. Dazu muss den Betrieben
die Fortführung der nachhaltigen Forstwirtschaft mit Hilfe des FSAG ermöglicht werden.