09.08.2007 | Forstschäden-Ausgleichsgesetz aktivieren – Jetzt!

Hilfe für Schäden nach Kyrill unzulänglich – Versprechen an die Waldbesitzer nicht gehalten    

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) fordert Bund und Länder auf, das Forstschäden-Ausgleichsgesetz (FSAG) umgehend zu akti­vieren: „Wenn die Bilanz von Kyrill kein ausreichender Grund dafür ist, dann weiß ich nicht, was noch passieren muss. Der nächste Sturm kommt mit Sicherheit – das lesen wir täglich in der Zeitung. Wenn jetzt keine Solidarität geübt wird, droht das gerade aufstrebende Pflänzchen Forstwirtschaft wieder zu ver­kümmern“, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deut­scher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Michael Prinz zu Salm-Salm, anlässlich einer Pressekonferenz in Frankfurt/Main.

Der Orkan Kyrill hatte in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007 in ganz Deutschland rund 33 Mio. Festmeter Holz geworfen. Dies ent­spricht in etwa dem halben Jahreseinschlag in Deutschland. Damit haben die Dimensionen von Kyrill das Ausmaß der Groß-Stürme Lothar, Vivian und Wiebke erreicht und laut Meinung der Versiche­rungsbranche sogar bereits überschritten. In den Forstbetrieben herr­schen immer noch katastrophale Zustände, da die Aufarbeitung oft noch nicht abgeschlossen ist. Zudem sind die Holzpreise großflächig dramatisch gefallen. Nur Dank günstiger Witterung ist es vielerorts noch nicht zu der zusätzlich befürchteten Borkenkäferplage mit weite­ren Schäden gekommen. Diese Fakten müssen anerkannt und Ver­sprechen gehalten werden. Die angekündigten steuerlichen Erleichte­rungen für die Forstbetriebe sind unzulänglich. Die darin aufgestellten Voraussetzungen verpuffen in der betrieblichen Wirklichkeit.  

 

In der aktuellen Situation muss das FASG zum Einsatz kommen, for­dert die AGDW. Denn mit diesem Instrument können Marktstörungen und finanzielle Folgen von großen Schadereignissen in der Forstwirt­schaft abgefedert werden. Besonders wichtig nach Sturmkatas­trophen, die sich für die Forstbetriebe potenzieren: Auf die zerstörten Bestände folgen hohe Aufarbeitungs- und Wiederaufforstungskosten und in der Regel ein Preisverfall am Markt, fehlender Zuwachs und fehlendes Einkommen in den folgenden Jahren. Wenn dann noch auf den meist geringen Erlös des Holzes der volle Steuersatz zu entrich­ten ist, wirkt sich das für einen Forstbetrieb nach jahrzehntelanger und generationenübergreifender Aufbauarbeit nicht selten existenzgefähr­dend aus. Deshalb sieht das FSAG eine Reduzierung des Steuer­satzes für das angefallene Holz vor. Außerdem hat es eine Beschrän­kung des Holzeinschlags zur Folge, um den nach Stürmen mit Schad­holz überfluteten Holzmarkt nicht zusätzlich durch frische Ware zu belasten.

 

Auch vor dem Hintergrund des hohen und vielfältigen Wertes von Wald und seiner Erhaltung für die Gesellschaft besteht ein breites Interesse daran, die betroffenen Waldbesitzer in die Lage zu ver­setzen, den Wiederaufbau der zerstörten Flächen zu leisten. Dazu muss den Betrieben die Fortführung der nachhaltigen Forstwirtschaft mit Hilfe des FSAG ermöglicht werden.

 

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