23.01.2008 | Durchbruch bei Kooperation im Naturschutz

Nach fast zweijähriger Verhandlung in der Pilotphase des Vertragsnaturschutzes haben Umweltminister Wilhelm Dietzel und Waldbesitzerpräsident Michael Freiherr von der Tann heute in Bad Soden Allendorf wichtige Änderungen und Anpassungen des Rahmenvertrages für den Naturschutz im Wald unterschrieben. Damit ist der Weg frei geworden für den Abschluss weiterer Naturschutzverträge zwischen dem Land Hessen und einzelnen privaten und kommunalen Waldbesitzern. „Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz und die Waldbesitzer“, so von der Tann. „Minister Dietzel hat der Kooperation im Naturschutz mit den Grundstückeigentümern einen neuen Stellenwert gegeben.“ Von der Tann gratulierte dem Bürgermeister der Stadt Bad Soden Allendorf und den Waldinteressenten Hundelshausen, die gleich im Anschluss mit dem Umweltminister einen Naturschutzvertrag für den Stadtwald und den Interessentenwald abschließen konnten.

 

Bereits im November 2002 haben der Hessische Umweltminister, der Waldbesitzerverband, der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag den Rahmenvertrag für den Naturschutz im Wald abgeschlossen. Er regelt die Bedingungen und ist die Grundlage für Naturschutzverträge zwischen Waldbesitzern und dem Land. Das Land verpflichtet sich, in solchen vertraglich geschützten Gebieten auf hoheitliche Schutzmaßnahmen, wie Verordnungen, zu verzichten und den Naturschutz im Wald mit dem Waldeigentümer gemeinsam zu organisieren. Waldbesitzer verpflichten sich in dem Vertrag, bestimmte Leistungen zum Schutz von Arten und Lebensräumen zu übernehmen. Sie arbeiten dabei fachlich eng mit Naturschutzbehörden und –Experten zusammen und sind an den für das jeweilige Schutzgebiet aufzustellenden Managementplan gebunden. Verträge erfordern ständige Kommunikation und Abstimmung und fördern so das gegenseitige Verständnis für die Belange des Vertragspartners. Die Folge dieser Kooperation ist mehr Akzeptanz für den Naturschutz bei den Waldeigentümern und mehr Rücksicht in den Behörden auf und Sensibilität für die Belange der Grundeigentümer.

 

Die Anwendung des Naturschutzvertrages wurde in Pilotprojekten im Laubacher Wald und in den Wäldern um Zierenberg mit den dortigen Waldbesitzern erprobt. Dabei gewonnene Erkenntnisse mussten jetzt in den Vertragstext eingearbeitet werden.

 

Naturschutzverträge zwischen dem Land und den Waldeigentümern werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und bieten so dauerhafte die notwendige Rechtssicherheit für die langen Wirtschaftszeiträume der Forstbetriebe. Das Land hat dafür eigens die Stiftung Natura 2000 eingerichtet und mit 12 Millionen € Kapital ausgestattet. Aus den Kapitalerträgen der Stiftung werden die zur Finanzierung der Naturschutzverträge erforderlichen Finanzmittel unabhängig von den jährlichen Landeshaushalten zuverlässig zur Verfügung stehen. „Ich vertraue darauf, dass die Landesregierung das Kapital der landeseigenen Stiftung Natura 2000 weiter aufstockt, damit wir mehr Naturschutzverträge schließen und die Kooperation auf großer Fläche umsetzen können“, so der Waldbesitzerpräsident.

 

Noch im Jahr 1996 wurde über einen gesetzlichen Vorrang des Naturschutzes auf 10 Prozent der Landesfläche heftig gestritten. Mit der Ausweisung der FFH- und Vogelschutzgebiete in Hessen sind rund 21 Prozent der Landesfläche dem Naturschutz gewidmet. Damit hat sich die Fläche naturschutzrechtlich ausgewiesener Schutzgebiete in Hessen in zehn Jahren fast verdoppelt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Grundeigentümern ist der sicherste Weg, dieses ehrgeizige Flächenkonzept auch naturschutzfachlich mit Leben zu erfüllen.

 

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