23.01.2008 | Durchbruch bei Kooperation im Naturschutz
Nach fast zweijähriger Verhandlung in der Pilotphase des Vertragsnaturschutzes haben
Umweltminister Wilhelm Dietzel und Waldbesitzerpräsident Michael Freiherr von der Tann heute in Bad
Soden Allendorf wichtige Änderungen und Anpassungen des Rahmenvertrages für den Naturschutz im Wald
unterschrieben. Damit ist der Weg frei geworden für den Abschluss weiterer Naturschutzverträge
zwischen dem Land Hessen und einzelnen privaten und kommunalen Waldbesitzern. „Heute ist ein guter
Tag für den Naturschutz und die Waldbesitzer“, so von der Tann. „Minister Dietzel hat der
Kooperation im Naturschutz mit den Grundstückeigentümern einen neuen Stellenwert gegeben.“ Von der
Tann gratulierte dem Bürgermeister der Stadt Bad Soden Allendorf und den Waldinteressenten
Hundelshausen, die gleich im Anschluss mit dem Umweltminister einen Naturschutzvertrag für den
Stadtwald und den Interessentenwald abschließen konnten.
Bereits im November 2002 haben der Hessische Umweltminister, der
Waldbesitzerverband, der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag den Rahmenvertrag für den
Naturschutz im Wald abgeschlossen. Er regelt die Bedingungen und ist die Grundlage für
Naturschutzverträge zwischen Waldbesitzern und dem Land. Das Land verpflichtet sich, in solchen
vertraglich geschützten Gebieten auf hoheitliche Schutzmaßnahmen, wie Verordnungen, zu verzichten
und den Naturschutz im Wald mit dem Waldeigentümer gemeinsam zu organisieren. Waldbesitzer
verpflichten sich in dem Vertrag, bestimmte Leistungen zum Schutz von Arten und Lebensräumen zu
übernehmen. Sie arbeiten dabei fachlich eng mit Naturschutzbehörden und –Experten zusammen und sind
an den für das jeweilige Schutzgebiet aufzustellenden Managementplan gebunden. Verträge erfordern
ständige Kommunikation und Abstimmung und fördern so das gegenseitige Verständnis für die Belange
des Vertragspartners. Die Folge dieser Kooperation ist mehr Akzeptanz für den Naturschutz bei den
Waldeigentümern und mehr Rücksicht in den Behörden auf und Sensibilität für die Belange der
Grundeigentümer.
Die Anwendung des Naturschutzvertrages wurde in Pilotprojekten im Laubacher Wald und
in den Wäldern um Zierenberg mit den dortigen Waldbesitzern erprobt. Dabei gewonnene Erkenntnisse
mussten jetzt in den Vertragstext eingearbeitet werden.
Naturschutzverträge zwischen dem Land und den Waldeigentümern werden auf unbestimmte
Zeit geschlossen und bieten so dauerhafte die notwendige Rechtssicherheit für die langen
Wirtschaftszeiträume der Forstbetriebe. Das Land hat dafür eigens die Stiftung Natura 2000
eingerichtet und mit 12 Millionen € Kapital ausgestattet. Aus den Kapitalerträgen der Stiftung
werden die zur Finanzierung der Naturschutzverträge erforderlichen Finanzmittel unabhängig von den
jährlichen Landeshaushalten zuverlässig zur Verfügung stehen. „Ich vertraue darauf, dass die
Landesregierung das Kapital der landeseigenen Stiftung Natura 2000 weiter aufstockt, damit wir mehr
Naturschutzverträge schließen und die Kooperation auf großer Fläche umsetzen können“, so der
Waldbesitzerpräsident.
Noch im Jahr 1996 wurde über einen gesetzlichen Vorrang des Naturschutzes auf 10
Prozent der Landesfläche heftig gestritten. Mit der Ausweisung der FFH- und Vogelschutzgebiete in
Hessen sind rund 21 Prozent der Landesfläche dem Naturschutz gewidmet. Damit hat sich die Fläche
naturschutzrechtlich ausgewiesener Schutzgebiete in Hessen in zehn Jahren fast verdoppelt. Eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Grundeigentümern ist der sicherste Weg, dieses
ehrgeizige Flächenkonzept auch naturschutzfachlich mit Leben zu erfüllen.