Förderung von Nachbesserungen

Um das Förderziel bei ehemals geförderten Kyrill-Kulturen zu erreichen, sind Nachbesserungen nach Nr. 7.3 der Richtlinien für die forstliche Förderung vom 28.1.2010 förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

 

Konzept zur Wiederbewaldung der im Sturm Kyrill entstandenen Kahlflächen

Der Landesbetrieb Hessen-Forst hat ein Konzept zur Wiederbewaldung der im Sturm Kyrill entstandenen Kahlflächen erstellt. Sie finden den 22 Seiten umfassenden Text nachfolgend als Download Datei. Die richtige Baumartenmischung, geeignete Herkünfte und viele andere Fragen, die sich aufgrund veränderter Klima- und Witterungsverhältnisse jedem Waldbesitzer stellen, werden hier behandelt. Das Wiederbewaldungskonzept gilt als Empfehlung für vom Sturm betroffene Waldbesitzer. Es dient bei der Vergabe von  Fördermitteln zur Wiederaufforstung als Orientierungshilfe.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Weitere steuerliche Sonderregelungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. weitere Details zum Thema "Steuerliche Maßnahmen zur Beseitigung der durch den Orkan "Kyrill" verursachten Waldschäden" übersandt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

und hier:

 

Hessische Landesregierung unterstützt die Sturmschadensbewältigung

Fördergelder in Höhe von 8,4 Millionen Euro hat die Hessische Landesregierung zur Beseitigung der Sturmschäden für die privaten Waldbesitzer bereitgestellt. Die Gelder können als Zuschuss u.a. für Wegeinstandsetzung, Borkenkäfer-Bekämpfung und die Wiederaufforstung der zerstörten Wälder beantragt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf den Nasslagerplätzen des Landesbetriebes Hessen-Forst bis Ende 2008 Holz kostenfrei zu lagern. (Zinsverbilligte Kredite s.u.)

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kyrill-Darlehen

Die Hessische Landesregierung unterstützt die sturmgeschädigten Waldbesitzer mit verbilligten Krediten. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2007.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Erste steuerliche Sonderregelungen

Hier finden Sie den Erlass des Hessischen Finanzministeriums: "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch den Orkan Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 in Hessen entstandenen Schäden". Es handelt sich um zwischen den Finanzministerien des Bundes und der Länder abgestimmte, allgemeine Billigkeitsregelungen der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts. Bitte weisen Sie Ihren Steuerberater auf diese Regelungen hin.

Erlass des Finanzministeriums

 

Sturmgeschädigte Bestände dem Finanzamt melden

Das Einkommenssteuerrecht sieht eine ermäßigte Besteuerung für von Kalamitäten betroffene Waldbesitzer und Forstbetriebe (§ 34 b EStG) vor. Melden Sie Ihre Schäden unverzüglich mit diesem Formular Ihrem Finanzamt, um einen ermäßigten Einkommenssteuersatz anwenden zu können. Informieren Sie auch Ihren Steuerberater.

Haben Sie Fragen zur Kalamitätsmeldung? - Senden Sie uns eine Nachricht mit dem Stichwort "§ 34 b EStG" über das Kontaktformular.

 

Schulungsangebot der Berufsgenossenschaft wahrnehmen

Holzernte im Sturmwurf ist lebensgefährlich. Die Spannungen im Holz sind selbst für den Profi nicht immer leicht zu erkennen und die Wahl der richtigen Schnitttechnik hilft Unfälle zu vermeiden. Nutzen Sie das Schulungsangebot der Berater der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Landesweit finden in den nächsten Tagen Kurzlehrgänge und Sicherheitsunterweisungen statt. Die Termine erfahren Sie von Ihrer Forstbetriebsvereinigung, Forstbetriebsgemeinschaft und Ihrem örtlichen Forstamt.

Auskünfte erhalten Sie auch von Volker Dippel (Handy: 0170/4495305) und Jürgen Lamm (Handy: 0170/4495316). Die Vorsitzenden der Zusammenschlüsse und der Gemeinschaftswälder wenden sich für die Abstimmung der Schulungstermine bitte an die Ansprechpartner in Kassel (Tel: 0561/1006-2285) oder Darmstadt (Tel: 06151/702-1208).

 

Info-Mail

Die Mitglieder des Hessischen Waldbesitzerverbandes erhalten über einen E-Mail-Verteiler die aktuellen Informationen aus der Arbeit des Verbandes. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie uns eine Nachricht mit dem Stichwort "Kyrill" über das Kontaktformular.

 

 

Ihre Meinung
ist uns wichtig!


Hessischer
Waldbesitzerverband e.V.
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf/Taunus
Telefon: 06172-7047
Telefax: 06172-599253

 

E-Mail: info@hesswald.de

© 2006 Hessischer Waldbesitzerverband e.V.   |   Impressum